§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden AGBs sind Bestandteil aller Angebote, Lieferungen sowie Dienst- und Agenturleistungen meiner Tätigkeit in Kassel und gelten für sämtliche, auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen mir und meiner Kunden. Die AGBs gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGBs abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ich habe ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGBs gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltslos durchführt bzw. das Werk vorbehaltslos erstellt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebote sowie Angebotsunterlagen
(1) Alle von mir unterbreiteten Angebote sind freibleibend.
(2) Werden von mir im Rahmen eines Angebotes dem Kunden Unterlagen zur Verfügung gestellt, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen und / oder Kalkulationen, so verbleiben diese in meinen Eigentum. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Angebotsunterlagen verbleiben ebenfalls bei mir.
(3) Angebotsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die am Ende jeder Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Soweit nichts anderes vereinbart gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Preise stets ab Kassel. Fracht, Verpackung, Porto und sonstige Versandspesen sowie Versicherung und Zoll werden von mir gesondert berechnet.
(2) Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind meine Forderungen mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem verkehrsüblichen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch mich bleiben davon ausdrücklich unberührt.
(3) Der Kunde hat generell eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes, deren genaue Höhe im Einzelfall von mir festgelegt wird, an mich zu leisten. Für beauftragte Mediaschaltungen (z.B. Reservierung eines Domain-Namens) hat der Kunde eine Vorauszahlung von 100 % der Drittkosten an mich zu leisten. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, Kosten und Gagen von durch mich auftragsgemäß beauftragten Künstlern zu 100 % im Voraus zu bezahlen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Ich behalte mich bezüglich aller Gegenstände, Unterlagen, Medien sowie Daten, die von mir an den Kunden geliefert oder diesem zur Verfügung gestellt werden, sämtliche Eigentums- und Urheberrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen mir und dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen vor.
(2) Der Kunde darf Sachen und Rechte, die in meinem Eigentum stehen, weder weiter veräußern, noch verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Zugriffe Dritter auf in meinem Eigentum stehenden Gegenstände und Rechte, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen, sind mir unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den mir entstandenen Ausfall. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt mich vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der dem Kunden überlassenen Gegenstände, Unterlagen, Medien sowie Daten zu verlangen.
§ 5 Geheimhaltung
Alle Gegenstände, Unterlagen, Medien sowie Daten, die von mir an den Kunden geliefert oder diesem zur Verfügung gestellt werden, sind bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen mir und dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht ohne meine ausdrückliche Genehmigung weitergegeben werden.
§ 6 Nutzungsrechte
Die Übertragung von Nutzungsrechten der von mir erstellten Werke erfolgt generell nur durch gesonderte Vereinbarung. Maßgeblich sind allein die Regelungen des Hauptvertrages. Auch im Fall vertraglicher ausschließlicher Rechteeinräumung bedarf die Erteilung von Lizenzen an Dritte der gesonderten einzelvertraglichen Zustimmung meinerseit. Nutzungsrechte an Lichtbildern werden dem Kunden ausschließlich zeitlich auf die Dauer eines Jahres und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt übertragen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist.
§ 7 Abnahme von Überstücken
Ich bin branchenüblich verpflichtet, im Rahmen der Beauftragung Dritter zur Erstellung von Druckerzeugnissen sog. Überstücke bis zu einer Höhe von 20 % des eigentlichen Auftrages abzunehmen und zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, diese Überstücke ebenfalls bis zu einer Höhe von 20 % des eigentlichen Auftrages abzunehmen und mir zu vergüten. Nicht akzeptierte Überstücke sind mir in einem Zustand zurückzugeben, der demjenigen zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung durch mich an den Kunden entspricht.
§ 8 Mängelhaftung und Schadensersatz
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen eine ordnungsgemäße Ausübung der ihm gemäß § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten voraus.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
(3) Soweit der Mangel des Werkes darauf beruht, dass der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht, fehlerhaft, unvollständig oder verspätet erbracht hat, steht ihm ein Gewährleistungsanspruch gegen mich nicht zu. Dies gilt insbesondere für falsche, fehlende, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden.
(4) Soweit ein Mangel des Werkes vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Erstellung und Lieferung eines neuen, mangelfreien Werkes berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung bin ich verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(6) Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit ich keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
(8) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist meine Haftung auch im Rahmen von § 8 Abs. 5 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach Maßgabe des § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat mein Leistungen unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden Das Ergebnis dieser Überprüfung hat der Kunde vor der Verbreitung meiner Leistung gegenüber Dritten mitzuteilen. Ich verpflichte mich meienrseits, den Kunden auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung oder Erbringung der Leistung bekannt werden. In keinem Fall hafte ich wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ich hafte ebenfalls nicht für die Patent-, Urheber- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Hauptvertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen.
§ 11 Haftung des Kunden und Freistellung
(1) Der Kunde haftet für alle Verletzungen von Kennzeichen- oder anderen gewerblichen Schutzrechten Dritter, die durch seine Anweisungen oder Vorgaben verursacht wurden. Der Kunde stellt mir insoweit von allen eigenen sowie von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Kennzeichen- oder sonstigen Schutzrechten frei, übernimmt sämtliche Kosten und ersetzt alle Schäden, die mir insoweit entstehen.
(2) Der Kunde haftet mir gegenüber für alle Schäden, die auf fehlende, falsche, unvollständige oder verspätete Angaben oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass der Kunde Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge, die ihm von mir vorgelegt werden, nicht unverzüglich kontrolliert, genehmigt oder korrigiert.
§ 12 Konkurrenzausschluss
Ich akzeptiere keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und bin ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte, Hersteller oder Dienstleister tätig zu werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen mir und dem Kunden schriftlich fixiert wurde.
§ 13 Datenschutz / Datensicherung
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von mir sichergestellt. Kundendaten, insbesondere Feindaten von Abbildungen, Sounddaten, Fotografien oder Software werden von mir für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten, beginnend mit der Erbringung der in dem Hauptvertrag vereinbarten Leistungen durch mich, aufbewahrt und danach unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vernichtet bzw. dem Kunden auf dessen Verlangen hin ausgehändigt.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel, soweit dieser gesetzlich zulässig ist.
§ 15 Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
§ 16 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
(3) Diese Salvatorische Klausel gilt auch für den Hauptvertrag, sofern dort keine abweichende Regelung enthalten ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr im Sinne von § 310 BGB
Maxim Zaharov: Stand Juli 2011




